Versicherungsanspruch verloren wegen unwahrer Aussage
» Soziales
Wer die Versicherung anlügt, wird seinen Versicherungsanspruch verlieren. Das erfuhr ein Mann, der einen Kilometerstand für seinen gestohlenen Wagen angab, der 13 000 Kilometer unter dem tatsächlichen Kilometerstand lag. Als dies bekannt wurde, weigerte sich seine Versicherung, den Verlust zu erstatten; dies be-stätigte das Oberlandesgericht Saarbrücken in seinem Urteil. (Oberlandesgericht Saarbrücken, AZ: 5 U 506/04)
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Martin Pritzkow
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Meldung von 13.02.10 - 15:20.