Unterhalt muss bezahlt werden - trotz Pleite
» Soziales
Auch wer privaten Konkurs anmeldet, kommt um Unterhaltszahlungen nicht herum. So erging es einem Schuldner, dem die Rückstände über den Kopf gewachsen waren. Er meldete privaten Konkurs an und stellte die Zahlung an Exfrau und Kind ein. Das gehe nicht, so das Oberlandesgericht Koblenz, die Alimente musste der Mann trotzdem entrichten. (Oberlandesgericht Koblenz, AZ: 7 UF 900/04)
Weitere Informationen: Bücher für Ihren Erfolg
BusinessLetter
Martin Pritzkow
Fontanestraße 7
76356 Weingarten
07244-722090
Meldung von 13.02.10 - 16:13.