Übertarifliche Entgelte nicht beliebig kündbar
» Soziales
Arbeitgebern ist es nicht erlaubt, übertarifliche Lohnbestandteile beliebig zu widerrufen. Derartige Klauseln, die in Arbeitsverträgen auftauchen, sind unwirksam. Darauf machte das Landesarbeitsgericht Hamm durch ein Urteil aufmerksam. (Landesarbeitsgericht Hamm, AZ: 19 Sa 2132/03)
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Martin Pritzkow
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Meldung von 13.02.10 - 16:14.