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Übertarifliche Entgelte nicht beliebig kündbar

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Übertarifliche Entgelte nicht beliebig kündbar

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Arbeitgebern ist es nicht erlaubt, übertarifliche Lohnbestandteile beliebig zu widerrufen. Derartige Klauseln, die in Arbeitsverträgen auftauchen, sind unwirksam. Darauf machte das Landesarbeitsgericht Hamm durch ein Urteil aufmerksam. (Landesarbeitsgericht Hamm, AZ: 19 Sa 2132/03)

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Übertarifliche Entgelte nicht beliebig kündbar
Meldung von 13.02.10 - 16:14.


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