Steuersünder ohne Reisepass
» Soziales
Besteht bei einem Steuersünder der Verdacht der Flucht ins Ausland, dann darf ihm der Reisepass abgenommen werden. Der Verdacht gilt als begründet, wenn der Schuldner Auto und Wohnung veräußert, so das Verwaltungsgericht Trier. (Verwaltungsgericht Trier, AZ: 1 L 935/05)
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Martin Pritzkow
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Meldung von 13.02.10 - 15:23.