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Steuersünder ohne Reisepass

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Steuersünder ohne Reisepass

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Besteht bei einem Steuersünder der Verdacht der Flucht ins Ausland, dann darf ihm der Reisepass abgenommen werden. Der Verdacht gilt als begründet, wenn der Schuldner Auto und Wohnung veräußert, so das Verwaltungsgericht Trier. (Verwaltungsgericht Trier, AZ: 1 L 935/05)

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Martin Pritzkow
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Steuersünder ohne Reisepass
Meldung von 13.02.10 - 15:23.


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