Rechtsschutz muss bei Streit um Immobilienfonds zahlen
» Soziales
Eine Rechtsschutzversicherung wollte nicht zahlen, nachdem sie ein Versicherter wegen eines Rechtsstreits um einen Immobilienfonds in Anspruch nehmen wollte. Deren Begründung: Im Vertrag war die Klausel vorhanden, dass Immobilienstreitereien nicht zum Versicherungsumfang gehörten. Die Klausel reiche allerdings nicht aus, um auch die Zahlungsverweigerung in dem Rechtsstreit zu rechtfertigen, bei dem es um Beteiligungen in Geldanlagen gehe - so argumentierten die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
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Martin Pritzkow
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Meldung von 13.02.10 - 15:20.