Fünfjährige Verjährungsfrist bei teuren Einbauküchen
» Soziales
Eine hochmoderne Einbauküche ist heutzutage Mittelpunkt der Wohnung. Auch viele Nichtköche lassen sich deshalb gerne eine noble Kombüse einrichten. Bei seltenem Gebrauch fallen aber auch Mängel nicht gleich auf. Deshalb ist die Verjährungsfrist beim Kauf einer Einbauküche besonders zu beachten. Wer die Küche samt Einbau zahlt, hat Anspruch auf die Fünfjahresfrist des Werkvertragsrechts. (Oberlandesgericht Köln, AZ: 3 U 93/01)
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Martin Pritzkow
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Meldung von 30.01.10 - 13:28.