Hersteller Nachrichten

Fünfjährige Verjährungsfrist bei teuren Einbauküchen

links rechts

Sie sind hier: Hersteller Nachrichten
Anmelden | Veröffentlichen

Weitere Anzeigen

Fünfjährige Verjährungsfrist bei teuren Einbauküchen

» Soziales



Eine hochmoderne Einbauküche ist heutzutage Mittelpunkt der Wohnung. Auch viele Nichtköche lassen sich deshalb gerne eine noble Kombüse einrichten. Bei seltenem Gebrauch fallen aber auch Mängel nicht gleich auf. Deshalb ist die Verjährungsfrist beim Kauf einer Einbauküche besonders zu beachten. Wer die Küche samt Einbau zahlt, hat Anspruch auf die Fünfjahresfrist des Werkvertragsrechts. (Oberlandesgericht Köln, AZ: 3 U 93/01)

Weitere Informationen: Bücher für Ihren Erfolg
BusinessLetter
Martin Pritzkow
Fontanestraße 7
76356 Weingarten
07244-722090

Fünfjährige Verjährungsfrist bei teuren Einbauküchen
Meldung von 30.01.10 - 13:28.


Branchenbuch Auskunft | Hersteller Nachrichten | Firmen Presseportal | Jobs | Stellenanzeigen | Karriere
    © 2010 Hersteller Nachrichten - Ein Service von Mpromedia Webmarketing. Alle Rechte vorbehalten.
    Hersteller Nachrichten | Impressum | AGB | Datenschutz