Arbeiten im Eigenheim absetzen
» Soziales
Wer sein Heim unterhält und pflegt, der darf dies steuerlich geltend machen. Das gilt für Reinigungsdienste, Gärtnerarbeiten, Reparaturen sowie Pflegeleistungen, und zwar 20 Prozent von der Einkommenssteuer. Wer im eigenen Haushalt Handwerker beschäftigt, die sich um Erhaltungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten kümmern, darf seit Januar dieses Jahres mit den Rechnungen seine Einkommenssteuer drücken. Dies gilt aber nur, wenn das Eigentum auch selber bewohnt wird, also nicht für Vermietungen. Allerdings kommen auch Mieter in den Genuss der Steuererleichterung, wenn Sie Handwerksarbeiten in der von ihnen bewohnten Wohnung ausführen lassen. Seit dem Jahreswechsel hat sich auch der Steuerabzugsbetrag von 600 auf 1200 Euro erhöht, wenn Pflege- oder Betreuungskosten anfallen. Diese dürfen, sofern sie nicht bereits durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind, bei der Einkommenssteuer eingereicht werden. Werden die Dienstleistungen im Haushalt der zu betreuenden Person ausgeführt, bleiben sie trotzdem steuerlich absetzbar.
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Martin Pritzkow
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Meldung von 30.01.10 - 13:26.